1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle mit der VisualMakers UG (haftungsbeschränkt), mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 107227, geschäftsansässig Stolberger Str. 90D, 50933 Köln („VisualMakers“) geschlossenen Verträge zwischen VisualMakers und dem Kunden („Kunde“, Kunde und VisualMakers gemeinsam „Parteien“), soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen VisualMakers und dem Kunden ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge zwischen VisualMakers und dem Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich einbezogen werden. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden von VisualMakers nicht anerkannt und damit nicht Vertragsbestandteil, auch wenn VisualMakers diesen nicht widerspricht.
Selbst wenn VisualMakers auf ein Schreiben Bezug nimmt, das fremde Geschäftsbedingungen enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Nur wenn VisualMakers der Geltung anderer Geschäftsbedingungen ausdrücklich schriftlich zustimmt, finden diese Anwendung. Zusicherungen, Nebenabreden oder sonstige vom Kunden gewünschte Vertragsänderungen gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch VisualMakers. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Kommunikation auf Englisch im Rahmen der Geschäftsbeziehung dient lediglich der Vereinfachung und ist keinesfalls – im Fall des Widerspruchs zur deutschen Sprache – bindend.
2.1 VisualMakers erbringt IT-Dienstleistungen einschließlich IT-Consultingleistungen, Analyse bestehender IT-Systeme sowie Implementierung und Betreuung von IT-Systemen. Die Leistungen werden ausschließlich auf dienstvertraglicher Basis erbracht.
2.2 Bei der Durchführung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen ist VisualMakers keinen Weisungen des Kunden im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung unterworfen. VisualMakers erbringt die Leistung eigenverantwortlich und grundsätzlich in ihren eigenen Räumen und mit ihren eigenen Arbeitsmitteln. Die Erbringung der Leistung kann – auftrags- bzw. projektimmanent – z.B. den Einsatz an einem anderen Ort oder die Nutzung dort vorhandener Arbeitsmittel (z.B. Hard- und Software des Kunden) verlangen. VisualMakers wird für die Leistungserbringung qualifiziertes und zuverlässiges Personal einsetzen. Einen Anspruch auf einen konkreten Mitarbeiter von VisualMakers hat der Kunde nicht.
2.3 Soweit nicht im Einzelfall anders bestimmt, erbringt VisualMakers ihre Leistungen remote und unter Verwendung eines Ticketsystems.
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung durch VisualMakers erforderlichen Mitwirkungsleistungen vollständig und rechtzeitig zu erbringen. Stand: September 2024
3.2 Der Kunde stellt VisualMakers alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Testdaten, Zugänge und Leistungen vor Beginn der Leistungen oder, soweit VisualMakers solche zu einem späteren Zeitpunkt anfordert, unverzüglich nach Aufforderung durch VisualMakers zur Verfügung. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistung erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., aber nicht ausschließlich, dass der Kunde - die für die Leistungserbringung notwendigen Zugangsdaten und Zugangswege (zB VPN, Hardware des Kunden) zur Verfügung stellt; - im Falle von Schulungen beim Kunden, einen geeigneten Raum zur Durchführung der Schulung, der insbesondere sämtliche vereinbarten technischen Voraussetzungen erfüllen muss, zur Verfügung stellt; sowie - im Falle von Programmierarbeiten Rechnerzeiten (inkl. Operating), Testdaten und Datenerfassungskapazität rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt.
3.3 Soweit der Kunde VisualMakers Kundeninformationen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert der Kunde, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Kundeninformationen berechtigt ist.
3.4 Der Kunde benennt einen Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter als feste Bezugspersonen für alle das Projekt bzw. die vereinbarte Leistung betreffenden Angelegenheit. Sie sind in die Lage zu versetzen, alle das Projekt bzw. die vereinbarten Leistungen betreffenden Entscheidungen entweder selbst zu treffen oder eine solche zeitnah herbeizuführen. Der Kunde stellt darüber hinaus diejenigen Mitarbeiter zur Verfügung, deren spezielle Kenntnisse jeweils notwendig sind.
3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und kann VisualMakers aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit abschließen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Im Übrigen berechtigt eine erhebliche Verletzung der Mitwirkungspflichten zur sofortigen außerordentlichen Kündigung, wobei der Kunde sämtliche Kosten von VisualMakers unverzüglich zu erstatten hat.
3.6 Kommt der Kunde mit der vereinbarten oder üblichen Mitwirkung in Verzug, so ist er verpflichtet, VisualMakers einen etwaigen hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.
4.1 Die Leistungen von VisualMakers erfolgen zu den vertraglich vereinbarten Preisen gemäß Angebot von VisualMakers. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Das Entgelt errechnet sich aus der Vergütung für die vereinbarten Leistungen und den entstandenen Nebenkosten (Fahrt-/Flug- und Übernachtungskosten sowie sonstige Reisekosten) in tatsächlicher Höhe. Soweit die Parteien keine abweichende Vereinbarung getroffen haben, rechnet VisualMakers in Personentagen (7 Stunden).
4.2 Vergütung und Aufwendungsersatz sind jeweils vierzehn (14) Tage nach Erhalt einer Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Bei Zahlungsverzug ist VisualMakers berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Stand: September 2024
4.4 Der Kunde darf Forderungen von VisualMakers nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
5.1 Soweit die Parteien nicht ausdrücklich eine anderweitige Vertragslaufzeit vereinbaren, endet der Vertrag mit der Erbringung der letzten von VisualMakers geschuldeten Leistung ungeachtet etwaiger Leistungsstörungen.
5.2 Sofern die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben, kann ein bestehendes Dauerschuldverhältnis vom Kunden erstmals nach Ablauf von sechs Monaten ordentlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine ordentliche Kündigung von VisualMakers ist jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen möglich.
5.3 Sofern es sich bei der Leistung von VisualMakers um einen Dienst höherer Art handelt, richtet sich das Kündigungsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Sonstige Kündigungsrechte anderer Leistungen sind ausgeschlossen.
5.4 Kündigt VisualMakers aus wichtigem Grund, so ist der Kunde verpflichtet, VisualMakers die Kosten und Honorare zu zahlen, die nachweislich bis zum Zeitpunkt der Kündigung angefallen sind.
5.5 Jeden Kündigungserklärung bedarf der Schriftform.
6.1 VisualMakers verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten nach bestem Wissen und mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt durchzuführen.
6.2 Eine Garantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist.
7.1 VisualMakers bietet neben den IT-Dienstleistungen einschließlich IT-Consultingleistungen (vgl. Ziffer 2.1 auch Trainings (Schulungen) an. Diese Trainings sind entweder für jedermann über die Website verbindlich zu buchen („Produkte“) oder geschlossene (Einzel-) Trainings. Offene Trainings werden über die Website angeboten und können dort verbindlich gebucht werden. Der Leistungsinhalt der Trainings wird im Rahmen der Buchung beschrieben, kann jedoch jederzeit von VisualMakers geändert werden. Der Kunde hat weder auf den konkreten Trainer noch auf Trainingsinhalte einen Anspruch. Etwaige Änderungen behält sich VisualMakers ausdrücklich vor. Trainings sind in Vorkasse zur Zahlung fällig. Eine Rechnungslegung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Buchung. Eine kostenfreie Stornierung des Trainings seitens des Kunden ist nur bis 48 h vor Beginn des geplanten Trainings möglich. Es sei denn, einer der in 7.8 oder 7.9 genannten Punkte tritt ein. Bei einer Stornierung binnen 48 h vor Trainingsbeginn seitens des Kunden, wird nur ein Betrag in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütung erstattet. Eine Umbuchung des Kunden auf einen anderen Teilnehmer des Trainings ist jederzeit kostenfrei möglich. Bis 48 h vor Beginn des geplanten Trainings kann eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Tag erfolgen. Die Umbuchung ist erst wirksam, wenn dies von VisualMakers in Textform bestätigt wird. Ein Anspruch auf einen Wunschtermin des umgebuchten Trainings besteht nicht. Stand: September 2024
7.2 Sofern VisualMakers das Training vor Ort beim Kunden durchführt und trotz wirksamer Umbuchung/ Stornierung des Kunden etwaige Reisekosten nicht mehr storniert werden können, werden diese gleichwohl von VisualMakers in Rechnung gestellt.
7.3 VisualMakers behält sich vor, Trainings aus wichtigem Grund (z.B. Krankheitsfall des Trainers, höhere Gewalt, Streik, Sanktionen, technische Probleme) auch kurzfristig umzubuchen oder zu stornieren. Im Fall der Stornierung wird der gezahlte Betrag zurückerstattet. Sofern nicht binnen 3 Monaten nach dem umgebuchten Termin ein Ersatztermin durch VisualMakers angeboten wird, erhält der Kunde den gezahlten Betrag zurück. Weitergehender Schadenersatz des Teilnehmers ist ausgeschlossen.
7.4 Offene Trainings können – ohne Rückerstattung – von VisualMakers umgebucht werden, sofern sich eine Woche vor Trainingsbeginn weniger als vier Teilnehmer angemeldet haben. Sofern nicht binnen 3 Monaten nach dem umgebuchten Termin ein Ersatztermin durch VisualMakers angeboten wird, erhält der Teilnehmer den gezahlten Betrag zurück.
7.5 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er die lizenzrechtlichen sowie technischen Voraussetzungen zur Durchführung des Trainings zum Start des Trainings hat, sodass das Training unmittelbar beginnen kann.
7.6 Dem Teilnehmer ist es untersagt, die Trainingsinhalte oder Dokumente für Dritte zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen. Dem Teilnehmer wird lediglich ein einmaliges, nicht übertragbares, einfaches Nutzungsrecht an den mitgeteilten Inhalten und zur Verfügung gestellten Dokumenten eingeräumt.
7.7 Die Überlassung von digitalen Inhalten erfolgt ausschließlich über die Bereitstellung eines Online-Video-Streams unter Einsatz entsprechender technischer Mittel.
7.8 Sofern sich aus den Inhaltsbeschreibungen auf der Website des Anbieters nichts anderes ergibt, räumt der Anbieter dem Kunden an den überlassenen digitalen Inhalten das nicht ausschließliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die überlassenen Inhalte ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen.
7.9 Die Rechtseinräumung wird erst wirksam, wenn der Kunde die vertraglich geschuldete Vergütung vollständig geleistet hat. Der Anbieter kann eine Benutzung der vertragsgegenständlichen Inhalte auch schon vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte findet durch eine solche vorläufige Erlaubnis nicht statt.
8.1 Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, die auf einer Pflichtverletzung von VisualMakers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen VisualMakers beruhen, haftet VisualMakers bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (auch Kardinalpflichten genannt) sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Diese Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände (z.B. aus dem Produkthaftungsgesetz).
8.2 Bei einem von VisualMakers zu vertretenden Verlust von Daten haftet VisualMakers – Vorsatz ausgenommen – nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Wenn der Kunde eine ordnungsgemäße Datensicherung nicht vorgenommen hat, haftet VisualMakers nur im Umfang derjenigen Kosten, die für die Wiederherstellung der Daten angefallen wären, wenn der Kunde ordnungsgemäße Sicherungskopien erstellt hätte. Bei leichter Fahrlässigkeit von VisualMakers tritt diese Haftung nur ein, wenn VisualMakers mit der zum Datenverlust führenden Handlung gleichzeitig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Stand: September 2024
9.1 Alle an den Arbeitserzeugnissen bestehenden oder in diesen inkorporierten Rechten, seien dies Eigentums-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte, verbleiben ausschließlich bei VisualMakers, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen. Dies gilt gleichermaßen für das Recht, hieran Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen.
9.2 Soweit dem Kunden als Teil der vertragsgegenständlichen Leistungen das Eigentum an Arbeitserzeugnissen von VisualMakers zu verschaffen ist, bleibt dieses bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von VisualMakers.
9.3 VisualMakers wird dem Kunden mit Ausgleich sämtlicher die vereinbarten Leistungen betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung ihrer Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für die vereinbarten Leistungen vereinbart ist. Im Zweifel erfüllt VisualMakers ihre Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher, nicht übertragbarer und nicht unterlizenzierbarer Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung und Veränderung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VisualMakers.
9.4 Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit die ausstehende Vergütung nicht innerhalb von einer Woche, hat der Kunde nach entsprechender Aufforderung durch VisualMakers sämtliche von VisualMakers erhaltenen Arbeitserzeugnisse zu löschen, die Nutzungen der Arbeitserzeugnisse unverzüglich einzustellen und die Löschung und Nutzungsbeendigung unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Die Aufforderung zur Löschung und Nutzungsbeendigung stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Das Recht von VisualMakers, Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen, bleibt ebenso unberührt, wie alle sonstigen Rechte von VisualMakers.
9.5 Der Kunde darf ein Arbeitsergebnis nur für den vertrags- und bestimmungsgemäßen Einzelfall nutzen und Dritten nur in dem dazu erforderlichen Umfang davon Kenntnis geben. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse in jedweder Form zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu bearbeiten, umzuarbeiten, zu verbreiten, zu übertragen, umzugestalten und/oder sie wirtschaftlich zu verwerten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VisualMakers vor.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, VisualMakers unverzüglich von jedem im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen gegen ihn geltend gemachten Anspruch schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde ermächtigt VisualMakers, die Abwehr der Ansprüche für ihn gerichtlich wie außergerichtlich zu übernehmen und den Streit nach eigenem Ermessen beizulegen. Zur Ausübung dieser Befugnisse gibt der Kunde VisualMakers die erforderlichen Informationen und gewährt ihm zumutbare Unterstützung. Der Kunde wird die Verteidigung von VisualMakers gegen Ansprüche nicht durch Handlungen oder Unterlassungen beeinflussen, die mit VisualMakers nicht abgestimmt sind, und den Anspruch nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VisualMakers anerkennen.
9.7 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was geeignet ist, Schutzrechte von VisualMakers zu beeinträchtigen.
9.8 Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter, denen er Zugriff auf Leistungen von VisualMakers gewährt. Verstößt der Kunde gegen die in dieser Ziffer 8 genannten Regelungen, ist VisualMakers berechtigt, die betreffenden Leistungen fristlos zu kündigen. Stand: September 2024
10.1 Subunternehmer VisualMakers ist berechtigt, für die Erbringung der Leistungen Dritte als Subunternehmer zu beauftragen.
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus, über Vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen von VisualMakers, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how sowie sämtliche Arbeitsergebnisse und Arbeitserzeugnisse und Angebote und Kalkulationen sowie das Bestehen und der Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.
11.2 Von dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen,
11.2.1 die dem Kunden bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
11.2.2 die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; oder
11.2.3 die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der Kunde VisualMakers vorab unterrichten und Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
11.3 Die Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Personenbezogene Daten werden nur insoweit erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich und nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Betroffene eingewilligt hat.
12.1 VisualMakers ist unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der Vertraulichkeit berechtigt, die dem Vertrag zugrunde liegende Leistungserbringung unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenzprojekt zu benennen. Des Weiteren hat VisualMakers das Recht, auf Messen, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen sowie in Pressemitteilungen, Werbeanzeigen in Print-, elektronischen und sonstigen Medien sowie auf ihrer Website die Marken-, Warenzeichen, den Namen, Logos und Slogans des Kunden zu verwenden.
13.1 Der Kunde bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von VisualMakers für eine Abtretung seiner Rechte unter diesem Vertrag. § 354a HGB bleibt unberührt.
13.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen AGB sowie dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ist Köln.
13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen VisualMakers und dem Kunden ist Köln. Unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) unterliegt dieser Vertrag und die einzelnen Abrufe ausschließlich deutschem Recht, wie es auf Inländer Anwendung findet. Stand: September 2024
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
13.5 Sofern diese AGB eine Schriftform verlangen, ist eine elektronische Form gemäß § 126a BGB mit qualifizierter elektronischer Signatur (zB über DocSign) ausreichend.
13.6 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt im Fall, dass dispositives Recht nicht zur Verfügung steht oder die Anwendung dispositiven Rechts zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt, die die Parteien mit der unwirksamen beziehungsweise nichtigen Bestimmung verfolgt haben. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen dieses Vertrags und dem Zweck dieses Vertrags vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
Stand: September 2024